Die Kriterien, die der VwGH im E vom 23.3.1982, 3256/80 (zur Rechtslage vor der Novelle BGBl 580/1980) für die Arbeitnehmerschaft eines Gesellschafters einer Gesellschaft mbH, der nicht Geschäftsführer ist, als maßgebend erachtet hat, sind auch für die Auslegung des § 1 Abs 5 Z 3 IESG idF der genannten Novelle maßgebend.Die Kriterien, die der VwGH im E vom 23.3.1982, 3256/80 (zur Rechtslage vor der Novelle Bundesgesetzblatt 580 aus 1980,) für die Arbeitnehmerschaft eines Gesellschafters einer Gesellschaft mbH, der nicht Geschäftsführer ist, als maßgebend erachtet hat, sind auch für die Auslegung des Paragraph eins, Absatz 5, Ziffer 3, IESG in der Fassung der genannten Novelle maßgebend.