Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1984

Geschäftszahl

83/11/0269

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 82/11/0196 E 22. November 1983 RS 2

Stammrechtssatz

Ist die Geschäftsführerin auch Treuhandeigentümerin von Anteilen (auf Grund einer "fiduziarischen Treuhand") und kann sie nur auf Grund ihrer eigenen und der treuhändig gehaltenen Anteile im obgenannten Sinn ihre Fremdbestimmung durch die KG verhindern, so schließt dies ihre Arbeitnehmereigenschaft nicht aus (Hinweis E 24.3.1981, 2972/80, VwSlg 10405 A/1981).