Ausführungen dazu, ob unter Umständen eine Berufung, die keinen begründeten Berufungsantrag enthält, als zulässig anzusehen ist, wenn sich aus der Aktenlage ergibt, daß sie sich gegen den von der Behörde unrichtig angenommenen Sachverhalt (Nichtbeachtung der Ortsabweseneheit) richtet und vom Berufungswerber dem Sachbearbeiter unmittelbar übergeben wurde. (Hinweis auf E des VfGH vom 23.3.1962, VfSlg 4153 und E des VwGH vom 2.10.1967, 1234/67 und vom 30.6.1955, 1664/54, VwSlg 3799 A/1955)