Der Umstand, daß eine Kleinwohnung nach ihrer Errichtung nicht ständig bewohnt wird, kann dieser Wohnstätte nicht die Eigenschaft einer Kleinwohnung nehmen, denn auch eine nicht ständig bewohnte Wohnung bleibt, wenn die übrigen Voraussetzungen zutreffen, eine Kleinwohnung iSd § 4 Abs 1 Z 1Der Umstand, daß eine Kleinwohnung nach ihrer Errichtung nicht ständig bewohnt wird, kann dieser Wohnstätte nicht die Eigenschaft einer Kleinwohnung nehmen, denn auch eine nicht ständig bewohnte Wohnung bleibt, wenn die übrigen Voraussetzungen zutreffen, eine Kleinwohnung iSd Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins
lit a GrEStG 1955.Litera a, GrEStG 1955.