Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1978

Geschäftszahl

1321/77

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1787/68 E 25. September 1969 VwSlg 3963 F/1969 RS 1

Stammrechtssatz

Die Befreiung von der GrESt gem Paragraph 4, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, GrEStG 1955 setzt lediglich voraus, daß die Kleinwohnungen die im Paragraph 10, Absatz eins bis Absatz 3, WGGGDV festgesetzten Größe nicht überschreiten und daß es sich nicht um Luxuswohnungen iSd 3 10 Absatz 5, WGGDV handelt. Die Verwendung moderner Ausstattungsgegenstände und zeitgemäßen Baumaterials macht eine Kleinwohnung noch nicht zur "Luxuswohnung". Eine andere Abgrenzung, wie die Höhe der durchschnittlichen Baukosten je m2 Wohnraum oder die Belastung der Nutzungsberechtigung mit Rückzahlungsraten ist dem Gesetz fremd.