Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Rechtssatz für 1006/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5307 F/1978;

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1006/76

Entscheidungsdatum

24.10.1978

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Nimmt ein Steuerpflichtiger ein Darlehen auf, um eine Anschaffung vornehmen zu können, so führt die Verausgabung des Darlehensgeldes für die Anschaffung des Wirtschaftsgutes zu Anschaffungskosten. Die spätere Rückzahlung des Darlehens bewirkt hingegen keinen Anschaffungsaufwand mehr und führt

demnach auch nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten, mag auch das Darlehen mit einem höheren Betrag zurückzuzahlen sein als seinerzeit für die Anschaffung des Wirtschaftsgutes aufzuwenden war.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1976001006.X01

Im RIS seit

12.12.2000

Dokumentnummer

JWR_1976001006_19781024X01

Rechtssatz für 1006/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5307 F/1978;

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1006/76

Entscheidungsdatum

24.10.1978

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Wer sich nur finanziell - etwa mit einem Darlehen - an einem von einem anderen durchzuführenden Spekulationsgeschäft beteiligt, fällt hinsichtlich des vom anderen getätigten Spekulationsgeschäftes nicht unter Paragraph 30, EStG 1972.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1976001006.X02

Im RIS seit

12.12.2000

Dokumentnummer

JWR_1976001006_19781024X02

Rechtssatz für 1006/76

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 5307 F/1978;

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

1006/76

Entscheidungsdatum

24.10.1978

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Als Werbungskosten kommen nach Paragraph 30, Absatz 4, EStG 1972 nur Aufwendungen in Betracht, die unmittelbar durch das Veräußerungsgeschäft selbst verursacht sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1978:1976001006.X03

Im RIS seit

12.12.2000

Dokumentnummer

JWR_1976001006_19781024X03