Nimmt ein Steuerpflichtiger ein Darlehen auf, um eine Anschaffung vornehmen zu können, so führt die Verausgabung des Darlehensgeldes für die Anschaffung des Wirtschaftsgutes zu Anschaffungskosten. Die spätere Rückzahlung des Darlehens bewirkt hingegen keinen Anschaffungsaufwand mehr und führt
demnach auch nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten, mag auch das Darlehen mit einem höheren Betrag zurückzuzahlen sein als seinerzeit für die Anschaffung des Wirtschaftsgutes aufzuwenden war.