Ausführungen darüber, dass die Verkehrszuverlässigkeit verneint werden kann, wenn der Beschwerdeführer wegen der Verbrechen nach §§ 93 und 98 lit a StG (Freiheitsberaubung und Erpressung) verurteilt wurde, weil sich ein solcher Beschwerdeführer im Sinne des Abs 1 lit b leg cit wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen werde (Tatort: Personenkraftwagen des Beschwerdeführers).Ausführungen darüber, dass die Verkehrszuverlässigkeit verneint werden kann, wenn der Beschwerdeführer wegen der Verbrechen nach Paragraphen 93 und 98 Litera a, StG (Freiheitsberaubung und Erpressung) verurteilt wurde, weil sich ein solcher Beschwerdeführer im Sinne des Absatz eins, Litera b, leg cit wegen der erleichternden Umstände, die beim Lenken von Kraftfahrzeugen gegeben sind, sonstiger schwerer strafbarer Handlungen schuldig machen werde (Tatort: Personenkraftwagen des Beschwerdeführers).