Die Wendung "ist es mir gelungen, den ... auszuforschen" bedeutet
nicht schon, daß der Wiederaufnahmewerber am selben Tage, an dem er die Eingabe verfaßt hat, von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntis erlangt hat. (Hinweis E 18.2.1957,561/55, VwSlg 4279 A/1957).