Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.07.1973

Geschäftszahl

0098/73

Rechtssatz

Die Wendung "ist es mir gelungen, den ... auszuforschen" bedeutet

nicht schon, daß der Wiederaufnahmewerber am selben Tage, an dem er die Eingabe verfaßt hat, von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntis erlangt hat. (Hinweis E 18.2.1957,561/55, VwSlg 4279 A/1957).