Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 4567 F/1973
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
1151/72
Entscheidungsdatum
06.09.1973
Index
32/06 Verkehrsteuern
Norm
GrEStG 1955 §3 Z6 idF 1969/277 ;
Rechtssatz
Die Beurteilung der Gleichwertigkeit eines enteigneten Grundstückes und eines Ersatzgrundstückes erfolgt gemäß § 3 Z 6 GrEStG-Nov 1969 ausschließlich nach den Einheitswerten der beiden Grundstücke (Hinweis E 20.4.1972, 1787/71). Dies gilt auch dann, wenn Einheitswerte nach verschiedenen Grundsätzen ermittelt werden, zB wenn für landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Vermögen Grundvermögen angeschafft wird.Die Beurteilung der Gleichwertigkeit eines enteigneten Grundstückes und eines Ersatzgrundstückes erfolgt gemäß Paragraph 3, Ziffer 6, GrEStG-Nov 1969 ausschließlich nach den Einheitswerten der beiden Grundstücke (Hinweis E 20.4.1972, 1787/71). Dies gilt auch dann, wenn Einheitswerte nach verschiedenen Grundsätzen ermittelt werden, zB wenn für landwirtschaftliches und forstwirtschaftliches Vermögen Grundvermögen angeschafft wird.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1972001151.X01
Im RIS seit
06.09.1973
Zuletzt aktualisiert am
17.09.2013
Dokumentnummer
JWR_1972001151_19730906X01