Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.09.1973

Geschäftszahl

1151/72

Rechtssatz

Stellt die Abgabenbehörde zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind nicht als Bescheide anzusehen), so ist sie dennoch berechtigt, nachträglich Grunderwerbsteuer vorzuschreiben.

Beachte

Besprechung in:

Österreichische Notariatszeitung 02 aus 2004,, S. 33 bis 39;