Verwaltungsgerichtshof
06.09.1973
1151/72
Stellt die Abgabenbehörde zunächst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus (Unbedenklichkeitsbescheinigungen sind nicht als Bescheide anzusehen), so ist sie dennoch berechtigt, nachträglich Grunderwerbsteuer vorzuschreiben.
Besprechung in:
Österreichische Notariatszeitung 02 aus 2004,, S. 33 bis 39;