Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 6668 A/1965
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0443/64
Entscheidungsdatum
26.04.1965
Index
L82007 Bauordnung Tirol
Rechtssatz
Der Umbau einer Heizanlage auf Ölfeuerung bedarf gem § 45 Tir BO eine baupolizeiliche Bewilligung. (Vermerk: Auch die Betrauung einer konzessionierten Firma mit der Planung und Durchführung des Einbaues einer Ölfeuerung befreit den Bauherrn nicht von seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit bei konsenslosen Einbau)Der Umbau einer Heizanlage auf Ölfeuerung bedarf gem Paragraph 45, Tir BO eine baupolizeiliche Bewilligung. (Vermerk: Auch die Betrauung einer konzessionierten Firma mit der Planung und Durchführung des Einbaues einer Ölfeuerung befreit den Bauherrn nicht von seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit bei konsenslosen Einbau)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1965:1964000443.X01
Dokumentnummer
JWR_1964000443_19650426X01