Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 3019 F/1964
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
0105/63
Entscheidungsdatum
03.02.1964
Index
32/06 Verkehrsteuern
Norm
GrEStG 1955 §1 Abs1 Z1;
GrEStG 1955 §11 Abs1 Z1;
Rechtssatz
Der Kaufpreis für eine noch nicht fertig gestellte Eigentumswohnung ist Teil der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer, wenn der Verkäufer sich anläßlich des Abschlusses eines Kaufvertrages über einen ideellen Miteigentumsanteil zur Fertigstellung des bereits begonnenen Baues verpflichtet und die Übergabe des Liegenschaftsanteiles erst nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen soll.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1964:1963000105.X01
Dokumentnummer
JWR_1963000105_19640203X01