Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Geschäftszahl
0617/73
Entscheidungsdatum
22.10.1973
Index
67 Versorgungsrecht
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1421/55 E 22. Juni 1956 RS 2
Stammrechtssatz
Die frühere Abweisung eines Antrages auf Hinterbliebenenversorgung mangels ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem Tod des Beschädigten und dem Wehrdienst bzw der anerkannten Wehrdienstbeschädigung berechtigt die Behörde zur Anwendung des § 106 KOVG.Die frühere Abweisung eines Antrages auf Hinterbliebenenversorgung mangels ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem Tod des Beschädigten und dem Wehrdienst bzw der anerkannten Wehrdienstbeschädigung berechtigt die Behörde zur Anwendung des Paragraph 106, KOVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1973:1973000617.X02
Dokumentnummer
JWR_1973000617_19731022X02