Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1973

Geschäftszahl

0617/73

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1421/55 E 22. Juni 1956 RS 2

Stammrechtssatz

Die frühere Abweisung eines Antrages auf Hinterbliebenenversorgung mangels ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem Tod des Beschädigten und dem Wehrdienst bzw der anerkannten Wehrdienstbeschädigung berechtigt die Behörde zur Anwendung des Paragraph 106, KOVG.