Verwaltungsgerichtshof
22.10.1973
0617/73
GRS wie 1421/55 E 22. Juni 1956 RS 2
Die frühere Abweisung eines Antrages auf Hinterbliebenenversorgung mangels ursächlichen Zusammenhanges zwischen dem Tod des Beschädigten und dem Wehrdienst bzw der anerkannten Wehrdienstbeschädigung berechtigt die Behörde zur Anwendung des Paragraph 106, KOVG.