Klaglosstellung innerhalb der Frist des § 36 Abs 1 VwGG Kostenzuspruch von S 750,- Abweisung des Begehrens nach zusätzlichem Zuspruch der Umsatzsteuer.Klaglosstellung innerhalb der Frist des Paragraph 36, Absatz eins, VwGG Kostenzuspruch von S 750,- Abweisung des Begehrens nach zusätzlichem Zuspruch der Umsatzsteuer.