Abweisung des Antrages auf Aufwandersatz mangels entsprechender
Begründung. Die Bfr stellten folgendes Begehren:"... der belangten
Behörde den Kostenersatz gemäß §§ 47 ff VwGG 1965 mit dem entsprechenden Pauschalbetrag zuzüglich Barauslagen aufzuerlegen."Behörde den Kostenersatz gemäß Paragraphen 47, ff VwGG 1965 mit dem entsprechenden Pauschalbetrag zuzüglich Barauslagen aufzuerlegen."