Ausführungen zur Frage: Der Bfr brachte zwei Beschwerden gegen dieselbe belangte Behörde ein. Einer Beschwerde wurde stattgegeben, die andere Beschwerde wurde abgewiesen. Der Ausspruch über die Kosten lautete sodann: Die Republik Österreich (Bundesministerium für Inneres) hat dem Beschwerdeführer Aufwendungen in der Höhe von S 1.086,40 und der Beschwerdeführer hat der Republik Österreich (Bundesministerium für Inneres) Aufwendungen in der Höhe von S 390,-- binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.