Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1393/51

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1393/51

Entscheidungsdatum

11.01.1952

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Erst nach Vernehmung eines Zeugen (Durchführung eines Beweisverfahrens) kann die Behörde beurteilen, ob eine Sache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Zweifel an der Glaubwürdigkeit eines Zeugen können verläßlich erst auf Grund seiner Aussagen beurteilt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1951001393.X01

Im RIS seit

20.09.2002

Dokumentnummer

JWR_1951001393_19520111X01

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