Anlassfallwirkung der Aufhebung der Flächenwidmungsplanänderung 3.8 der Stadtgemeinde Schwanenstadt vom 15.02.07, soweit sie für bestimmte Grundstücke die Widmung "Betriebsbaugebiet" ausweist, sowie des Bebauungsplanes Nr 29 "Graben Nord/Ost" der Stadtgemeinde Schwanenstadt vom 06.10.06, soweit er Festlegungen für diese Grundstücke trifft, mit E v 25.02.10, V90/09 ua.