Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
19285
Geschäftszahl
B719/09
Entscheidungsdatum
21.02.2011
Index
63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Leitsatz
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Versetzung und Verwendungsänderung eines leitenden Polizeibeamten
wegen strafrechtlich relevanter Dienstpflichtverletzungen; keine
willkürliche Annahme eines wichtigen dienstlichen Interesses
Rechtssatz
Nachvollziehbare Auffassung der Berufungskommission, dass in Anbetracht des vom Beschwerdeführer gesetzten Verhaltens (versteckte Aufstellung eines Videorecorders mit Mikrofon zur Aufzeichnung der Gespräche der diensthabenden Polizeibeamten) diesem die Fähigkeit zur Leitung einer Polizeiinspektion abzusprechen sei und dass auf Grund der öffentlichen Berichterstattung über den strafgerichtlich und disziplinarbehördlich festgestellten Sachverhalt die Gefahr des Verlustes des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Führung der Amtsgeschäfte des Beschwerdeführers bestehe, weshalb eine Weiterverwendung des Beschwerdeführers in seiner bisherigen Funktion nicht mehr in Betracht zu ziehen sei.
Keine Willkür durch Unterlassung weiterer Ermittlungen.
Schlagworte
Dienstrecht, Disziplinarrecht, Versetzung, Verwendungsänderung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2011:B719.2009
Zuletzt aktualisiert am
21.05.2012
Dokumentnummer
JFR_09889779_09B00719_2_01