Verfassungsgerichtshof
21.02.2011
B719/09
19285
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Versetzung und Verwendungsänderung eines leitenden Polizeibeamten wegen strafrechtlich relevanter Dienstpflichtverletzungen; keine willkürliche Annahme eines wichtigen dienstlichen Interesses
Nachvollziehbare Auffassung der Berufungskommission, dass in Anbetracht des vom Beschwerdeführer gesetzten Verhaltens (versteckte Aufstellung eines Videorecorders mit Mikrofon zur Aufzeichnung der Gespräche der diensthabenden Polizeibeamten) diesem die Fähigkeit zur Leitung einer Polizeiinspektion abzusprechen sei und dass auf Grund der öffentlichen Berichterstattung über den strafgerichtlich und disziplinarbehördlich festgestellten Sachverhalt die Gefahr des Verlustes des Vertrauens der Allgemeinheit in die sachliche Führung der Amtsgeschäfte des Beschwerdeführers bestehe, weshalb eine Weiterverwendung des Beschwerdeführers in seiner bisherigen Funktion nicht mehr in Betracht zu ziehen sei.
Keine Willkür durch Unterlassung weiterer Ermittlungen.