Anlassfallwirkung der Aufhebung des Flächenwidmungsplanes Nr 3, Änderung Nr 17, der Gemeinde Langenstein vom 27.09.07, soweit dieser für die als Grundstück Nr 1484/22 bezeichnete Fläche die Widmung als "gemischtes Baugebiet" ausweist, mit E v 06.03.12, V116/11.