Anlassfallwirkung der Aufhebung des Punktes 1. der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung vom 10.06.08, Z WUS1-V-0451, wonach das Befahren der L 120 ab dem südlichen Ortsende von Scheiblingstein (km 16,935) bis km 17,150 mit einer höheren Geschwindigkeit als 50 km/h verboten ist, mit E v 11.06.12, V121/11.