Auch an dieser DA-Sitzung, die sehr kurzfristig einberufen wurde, nahmen alle DA-Mitglieder teil, weshalb sie als ordnungsgemäß einberufen galt. Dass die Tagesordnung erst zu Beginn dieser sehr kurzfristig einberufenen Sitzung festgelegt wurde, stellt keine gesetzwidrige Geschäftsführung des DA dar.