Personalvertretungsaufsichtsbehörde (vor 2014: PVAK)

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Rechtssatz für A8-PVAB/21

Entscheidende Behörde

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

Dokumenttyp

Rechtssatz

Geschäftszahl

A8-PVAB/21

Entscheidungsdatum

05.05.2021

Schlagworte

ordnungsgemäße Einberufung zu Sitzungen; Tagesordnung von Sitzungen

Rechtssatz

Auch an dieser DA-Sitzung, die sehr kurzfristig einberufen wurde, nahmen alle DA-Mitglieder teil, weshalb sie als ordnungsgemäß einberufen galt. Dass die Tagesordnung erst zu Beginn dieser sehr kurzfristig einberufenen Sitzung festgelegt wurde, stellt keine gesetzwidrige Geschäftsführung des DA dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2021:A8.PVAB.21

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021

Dokumentnummer

PVABR_20210505_A8_PVAB_21_15

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