Entscheidende Behörde

Personalvertretungsaufsichtsbehörde

Entscheidungsdatum

05.05.2021

Geschäftszahl

A8-PVAB/21

Rechtssatz

Auch an dieser DA-Sitzung, die sehr kurzfristig einberufen wurde, nahmen alle DA-Mitglieder teil, weshalb sie als ordnungsgemäß einberufen galt. Dass die Tagesordnung erst zu Beginn dieser sehr kurzfristig einberufenen Sitzung festgelegt wurde, stellt keine gesetzwidrige Geschäftsführung des DA dar.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:PVAB:2021:A8.PVAB.21