Durch diese Ablehnung der Entscheidung des DL, ohne sich im gebotenen Umfang - und nachvollziehbar - objektiv mit der Problematik des Falles auseinanderzusetzen, hat der FA seine Geschäftsführung mit Gesetzwidrigkeit belastet, weshalb seine diese Personalangelegenheit betreffenden Beschlüsse aufzuheben waren. Daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass den FA-Mitgliedern alle Unterlagen der Dienstbehörde für diese Personalangelegenheit zur Verfügung standen, weil keine entsprechende und nachvollziehbare Diskussion im Kollegialorgan erfolgte.