Das Exekutionsgericht hat den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger um die Bekanntgabe zu ersuchen, ob nach den bei ihm gespeicherten Daten (§ 31 Abs. 4 Z 3 ASVG) der Verpflichtete in einer Rechtsbeziehung steht, aus der ihm Forderungen im Sinn des § 290a zustehen können, und bejahendenfalls mit wem.Das Exekutionsgericht hat den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger um die Bekanntgabe zu ersuchen, ob nach den bei ihm gespeicherten Daten (Paragraph 31, Absatz 4, Ziffer 3, ASVG) der Verpflichtete in einer Rechtsbeziehung steht, aus der ihm Forderungen im Sinn des Paragraph 290 a, zustehen können, und bejahendenfalls mit wem.