Verfahren wegen vorsätzlich begangener strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben (§§ 75 ff StGB) sowie wegen §§ 99, 105, 106, 106a, 107, 107a, 107b, 107c und 109 StGB, sofern diese gegen Angehörige (§ 72 StGB) der oder des Angeklagten begangen worden sind.Verfahren wegen vorsätzlich begangener strafbarer Handlungen gegen Leib und Leben (Paragraphen 75, ff StGB) sowie wegen Paragraphen 99, 105, 106, 106 a, 107, 107 a, 107 b, 107 c und 109 StGB, sofern diese gegen Angehörige (Paragraph 72, StGB) der oder des Angeklagten begangen worden sind.