Geldbuße bis 50 000 Euro; handelt es sich um einen schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstoß gegen die Bestimmungen der Notariatsordnung, die der Verhinderung oder Bekämpfung der Geldwäscherei (§ 165 StGB) oder der Terrorismusfinanzierung (§ 278d StGB) dienen, Geldbuße bis 1 000 000 Euro,Geldbuße bis 50 000 Euro; handelt es sich um einen schwerwiegenden, wiederholten oder systematischen Verstoß gegen die Bestimmungen der Notariatsordnung, die der Verhinderung oder Bekämpfung der Geldwäscherei (Paragraph 165, StGB) oder der Terrorismusfinanzierung (Paragraph 278 d, StGB) dienen, Geldbuße bis 1 000 000 Euro,