Bundesrecht konsolidiert

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Politische und gerichtliche Organisierung des Erzherzogtumes Österreich ob der Enns Art. 5

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Politische und gerichtliche Organisierung des Erzherzogtumes Österreich ob der Enns

Kundmachungsorgan

RGBl. Nr. 250/1853 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 2/1920

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

Art. 5

Inkrafttretensdatum

10.11.1920

Außerkrafttretensdatum

28.02.1993

Index

14/02 Gerichtsorganisation
15 Unabhängigkeitserklärung, Rechtsüberleitung, ÜR, Rechtsbereinigung

Beachte

1. Zu den Kreisen siehe die – bereits seit dem Jahr 1868 nicht mehr in Geltung stehenden – Abs. I bis III und die tabellarischen Übersichten.
2. Sofern Abs. V zweiter Satz nicht bloß hinweishaften Charakter hat, ist ihm durch das Gesetz, betreffend die Einführung einer Strafproceß-Ordnung, RGBl. Nr. 119/1873, und durch Art. I Abs. 2 des Gesetzes, betreffend die Einführung des Gesetzes über die Ausübung der Gerichtsbarkeit und die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte in bürgerlichen Rechtssachen (Jurisdictionsnorm), RGBl. Nr. 110/1895, zur Gänze formell-materiell derogiert worden.
3. Gemäß der Verordnung über die Änderung der Bezeichnung von Gerichten im Lande Österreich, dRGBl. I S 998/1938 (GBlÖ Nr. 350/1938), führten im Lande Österreich die Landes- und Kreisgerichte die Bezeichnung „Landgerichte“. Gemäß § 71 Abs. 1 des Behörden-Überleitungsgesetzes, StGBl. Nr. 94/1945, sind an die Stelle der Landgerichte wieder Landes- und Kreisgerichte nach dem Stand vom 13. März 1938 getreten.

Text

römisch fünf.

Der Sprengel des Landesgerichtes zu Linz umfaßt den Mühlkreis und die Landeshauptstadt Linz.

In wieferne seine Gerichtsbarkeit in bestimmten Rechtssachen sich über das ganze Erzherzogthum Oesterreich ob der Enns erstreckt, ist in den einzelnen Vorschriften der Civil-Jurisdictionsnorm vom 20. November 1852 und der Strafproceß-Ordnung vom 29. Juli 1853 bestimmt.

Die Sprengel der Kreisgerichte zu Ried, Steyer und Wels stimmen mit den gleichnamigen Kreisen überein.

Schlagworte

Oberösterreich, Zivil-Jurisdiktionsnorm, Strafprozessordnung

Zuletzt aktualisiert am

22.01.2026

Gesetzesnummer

10000002

Dokumentnummer

NOR12000028

Alte Dokumentnummer

N1185315346S

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/rgbl/1853/250/A5/NOR12000028

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