Anträge auf Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung einschließlich der Kürzung sowie Ablehnung und Einstellung der Leistungen nach dem Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (Wiener Mindestsicherungsgesetz – WMG), LGBl. für Wien Nr. 38/2010, ausgenommen Anträge von Personen gemäß § 5 Abs. 2 Z 2, Rückforderung von zu Unrecht empfangenen Leistungen auf Grund einer Verletzung der Anzeigepflicht, Kostenersatz bei verwertbaren Vermögen oder Einkommen, das nicht aus eigener Erwerbstätigkeit stammt, Kostenersatz bei erfolgter Sicherstellung sowie Kostenersatz an Dritte.Anträge auf Leistung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung einschließlich der Kürzung sowie Ablehnung und Einstellung der Leistungen nach dem Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (Wiener Mindestsicherungsgesetz – WMG), LGBl. für Wien Nr. 38 aus 2010,, ausgenommen Anträge von Personen gemäß Paragraph 5, Absatz 2, Ziffer 2,, Rückforderung von zu Unrecht empfangenen Leistungen auf Grund einer Verletzung der Anzeigepflicht, Kostenersatz bei verwertbaren Vermögen oder Einkommen, das nicht aus eigener Erwerbstätigkeit stammt, Kostenersatz bei erfolgter Sicherstellung sowie Kostenersatz an Dritte.