Landesrecht konsolidiert Wien

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Verwaltungsgericht Wien § 26

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Verwaltungsgericht Wien

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 83/2012

Typ

Gesetz

§/Artikel/Anlage

§ 26

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Außerkrafttretensdatum

31.12.2015

Abkürzung

VGWG

Index

70 Verfassungs- und Organisationsrecht (V)
70/10 Verfassungs-, Organisations- und Gebietsrecht

Text

Arbeitsgebiete

Paragraph 26,

Den Landesrechtspflegerinnen und -rechtspflegern obliegt die eigenständige Führung und Erledigung der Verfahren über Beschwerden in den folgenden, in Arbeitsgebieten zusammengefassten Angelegenheiten, sofern die Angelegenheit dem Mitglied, dem die Landesrechtspflegerin bzw. der Landesrechtspfleger zugeordnet ist, als Einzelrichterin bzw. Einzelrichter zugewiesen ist:

  1. Ziffer eins
    Recht der Technik:
    1. Litera a
      Vorschreibung des Aufstellungsortes und der Anzahl von Sammelbehältern, Untersagung der Verwendung eines Müllverdichters bzw. Müllzerkleinerers nach dem Gesetz über die Vermeidung und Behandlung von Abfällen und die Einhebung einer hiefür erforderlichen Abgabe im Gebiete des Landes Wien (Wiener Abfallwirtschaftsgesetz – Wr. AWG), Landesgesetzblatt Nr. 13 aus 1994,;
    2. Litera b
      Grundabteilungen, Baupolizeiliche Aufträge, Vorschreibung eines Kostenersatzes für notstandspolizeiliche Maßnahmen nach dem Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch (Bauordnung für Wien – BO für Wien), Landesgesetzblatt Nr. 11 aus 1930,;
    3. Litera c
      Aufträge zur Gehsteigherstellung nach der Bauordnung für Wien, Bekanntgabe der Höhenlage, Breite und Bauart von Gehsteigen nach der Bauordnung für Wien in Verbindung mit der Verordnung der Wiener Landesregierung, mit der nähere Vorschriften über die Beschaffenheit der Gehsteige und ihrer baulichen Anlagen erlassen werden (Gehsteigverordnung), Landesgesetzblatt Nr. 14 aus 1981,;
    4. Litera d
      Behördliche Aufträge sowie die Bewilligung der Kanaleinmündung nach dem Gesetz über Kanalanlagen und Einmündungsgebühren, Landesgesetzblatt Nr. 22 aus 1955,;
    5. Litera e
      Entscheidung über die Zulassung und Aufhebung der Zulassung nach dem Bundesgesetz vom 23. Juni 1967 über das Kraftfahrwesen (Kraftfahrgesetz 1967 – KFG 1967), Bundesgesetzblatt Nr. 267 aus 1967,;
  2. Ziffer 2
    Recht der Wirtschaft:
    1. Litera a
      Vergabe und Widerruf von Marktplätzen und Markteinrichtungen nach der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien, mit der eine Marktordnung erlassen wird (Marktordnung 2006), Landesgesetzblatt Nr. 22 aus 2006,;
    2. Litera b
      Ausstellung und Entziehung von Ausweisen für Taxilenker und Lenker von Schülertransporten nach der Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr, mit der gewerbepolizeiliche Regelungen für die nichtlinienmäßige Beförderung von Personen mit Fahrzeugen des Straßenverkehrs getroffen werden (Betriebsordnung für den nichtlinienmäßigen Personenverkehr – BO 1994), Bundesgesetzblatt Nr. 951 aus 1993,;
    3. Litera c
      Entziehung der Gewerbeberechtigung, Feststellung der individuellen Befähigung, Untersagung der Gewerbeausübung, Nachsicht vom Ausschluss von der Gewerbeausübung nach der Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 194 aus 1994,;
    4. Litera d
      Erteilung der Gebrauchserlaubnis nach dem Gesetz über die Erteilung von Erlaubnissen zum Gebrauch von öffentlichem Gemeindegrund und die Einhebung einer Abgabe hiefür (Gebrauchsabgabegesetz 1966), Landesgesetzblatt Nr. 20 aus 1966,;
  3. Ziffer 3
    Umwelt- und Landeskulturrecht:
    1. Litera a
      Bewilligung der Entfernung von Bäumen, Aufträge zur Durchführung von Ersatzpflanzungen und nachträgliche Vorschreibung der Ersatzpflanzung nach dem Gesetz zum Schutz des Baumbestandes in Wien (Wiener Baumschutzgesetz), Landesgesetzblatt Nr. 27 aus 1974,;
    2. Litera b
      Verbot der Tierhaltung und des Umganges mit Tieren, Auftrag zur Beseitigung von Gefahren, die von Tieren ausgehen bzw. zur Beseitigung von Gefährdungen und Belästigungen, die mit der Haltung von Tieren verbunden sind, Aufhebung von Maßnahmen, Zurückstellung der Tiere nach dem Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz), Landesgesetzblatt Nr. 39 aus 1987,;
    3. Litera c
      Erteilung von Aufträgen und Vorschreibung von Auflagen nach dem Gesetz über die Regelung des Veranstaltungswesens (Wiener Veranstaltungsgesetz), Landesgesetzblatt Nr. 12 aus 1971,;
  4. Ziffer 4
    Gesundheit, Soziales:
    1. Litera a
      Gewährung von Wohnbeihilfe nach dem Gesetz über die Förderung des Wohnungsneubaus und der Wohnhaussanierung und die Gewährung von Wohnbeihilfe (Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz – WWFSG 1989), Landesgesetzblatt Nr. 18 aus 1989,;
    2. Litera b
      Ausstellung und Entziehung von Gehbehindertenausweisen nach dem Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,;
    3. Litera c
      Entscheidungen über Anträge auf Zuerkennung einer Wohnkostenbeihilfe für Zivildiener nach dem Bundesgesetz über den Zivildienst (Zivildienstgesetz 1986 – ZDG), Bundesgesetzblatt Nr. 679 aus 1986,;
  5. Ziffer 5
    Innere Verwaltung:
    1. Litera a
      Anträge auf Änderung des Familiennamens und Vornamens nach dem Bundesgesetz vom 22. März 1988 über die Änderung von Familiennamen und Vornamen (Namensänderungsgesetz – NÄG), Bundesgesetzblatt Nr. 195 aus 1988,;
    2. Litera b
      Aufträge zur Vorauszahlung der Kosten einer Ersatzvornahme, nachträgliche Vorschreibung der Kosten einer Ersatzvornahme, Zwangsstrafen in Bundesangelegenheiten, Landes- und Gemeindeangelegenheiten, Vollstreckungsverfügungen in Bundes-, Landes- und Gemeindeangelegenheiten nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz 1991 – VVG, Bundesgesetzblatt Nr. 53 aus 1991,, ausgenommen freiheitsbeschränkende Maßnahmen;
    3. Litera c
      Vorschreibung der Beseitigung von Verunreinigungen nach der Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend die Reinhaltung von nicht öffentlich zugänglichen Gebäuden, Höfen und Grundstücken (Reinhalteverordnung 2008), ABl. Nr. 5 aus 2008,;
    4. Litera d
      Anordnung der Absolvierung der fehlenden Stufen der Mehrphasenausbildung, Anordnung einer Nachschulung nach dem Bundesgesetz über den Führerschein (Führerscheingesetz – FSG), Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 120 aus 1997,;
    5. Litera e
      Vorschreibung von Abschleppkosten, Vorschreibung der Kosten für die Beseitigung von Verunreinigungen nach dem Bundesgesetz vom 6. Juli 1960, mit dem Vorschriften über die Straßenpolizei erlassen werden (Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960), Bundesgesetzblatt Nr. 159 aus 1960,;
  6. Ziffer 6
    Verwaltungsstrafen:
    Geldstrafen in jenen Fällen, in denen die Verwaltungsübertretung mit einer Geldstrafe bis höchstens 1.500 Euro bedroht ist.

Im RIS seit

25.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2015

Gesetzesnummer

20000337

Dokumentnummer

LWI40006349

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