Landesrecht konsolidiert Wien

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Wiener Dienstleistungsgesetz § 13

Kurztitel

Wiener Dienstleistungsgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 19/2012 zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 48/2019

Typ

Gesetz

§/Artikel/Anlage

§ 13

Inkrafttretensdatum

19.10.2019

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

W-DLG

Index

80 Wirtschafts- und Verkehrsrecht (W)

Text

Verbindungsstelle

Paragraph 13,
  1. Absatz eins,Sofern die Gesetze nicht anderes bestimmen, ist die Verbindungsstelle für Angelegenheiten, die unter den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen, das Amt der Wiener Landesregierung.
  2. Absatz 2,Treten im Zuge der Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Behörden Schwierigkeiten im Sinne des Absatz 3, auf, können sie die Verbindungsstelle um Unterstützung ersuchen.
  3. Absatz 3,Die Verbindungsstelle hat die Behörden bei Schwierigkeiten im Zuge der Verwaltungszusammenarbeit zu unterstützen, insbesondere
    1. Ziffer eins
      wenn eine Behörde keinen Zugang zum Internal Market Information System (IMI) hat;
    2. Ziffer 2
      bei der Übermittlung von Informationen im Sinne von Artikel 10, Absatz 3, der Dienstleistungsrichtlinie zur Beurteilung der Gleichwertigkeit von Anforderungen, die für die Erteilung einer Genehmigung erforderlich sind;
    3. Ziffer 3
      bei der Ermittlung der zuständigen Behörde, wenn eine Behörde eines anderen EWR-Staates ein Ersuchen um Verwaltungszusammenarbeit an eine unzuständige Behörde gerichtet hat.
  4. Absatz 4,Darüber hinaus hat die Verbindungsstelle in den Angelegenheiten der Paragraphen 18 und 19 tätig zu werden.
  5. Absatz 5,Fehlt es an einer innerstaatlichen Zuständigkeit, hat die Verbindungsstelle das Ersuchen um Verwaltungszusammenarbeit unter begründetem Hinweis darauf unverzüglich an die ersuchende Behörde zurückzustellen.

Schlagworte

Dienstleistung, Datenschutzgesetz, Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz, Dienstleistungsempfänger, Dienstleistungsrichtlinie, Binnenmarkt

Im RIS seit

11.11.2019

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2019

Gesetzesnummer

20000046

Dokumentnummer

LWI40013647

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