Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Sanierungsverordnung 2008
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 2/2009
§/Artikel/Anlage
§ 18
Inkrafttretensdatum
25.06.2013
Außerkrafttretensdatum
01.10.2015
Index
10/30 Wohnbauförderung, Wohnungswesen
Text
Förderung von Sanierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung
§ 18.Paragraph 18,
Bei Durchführung von Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von Menschen mit Behinderung dienen, können für die Rückzahlung des für die Finanzierung aufgenommenen Darlehens laut Finanzierungsplan nichtrückzahlbare Annuitätenzuschüsse
bei einer Darlehenslaufzeit von 15 Jahren im Ausmaß von jährlich 6 vH,
bei einer Darlehenslaufzeit von zehn Jahren im Ausmaß von jährlich 10 vH
gewährt werden. Bei Verwendung von Eigenmitteln im Ausmaß von 25 vH kann ein einmaliger nichtrückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 75 vH gewährt werden.
Im RIS seit
24.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
25.07.2023
Gesetzesnummer
20000091
Dokumentnummer
LWI40001890