Landesrecht konsolidiert Wien

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Sanierungsverordnung 2008 § 18

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Sanierungsverordnung 2008

Kundmachungsorgan

LGBl. Nr. 2/2009

Typ

Verordnung

§/Artikel/Anlage

§ 18

Inkrafttretensdatum

25.06.2013

Außerkrafttretensdatum

01.10.2015

Index

10/30 Wohnbauförderung, Wohnungswesen

Text

Förderung von Sanierungsmaßnahmen für Menschen mit Behinderung

Paragraph 18,

Bei Durchführung von Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von Menschen mit Behinderung dienen, können für die Rückzahlung des für die Finanzierung aufgenommenen Darlehens laut Finanzierungsplan nichtrückzahlbare Annuitätenzuschüsse

  1. Litera a
    bei einer Darlehenslaufzeit von 15 Jahren im Ausmaß von jährlich 6 vH,
  2. Litera b
    bei einer Darlehenslaufzeit von zehn Jahren im Ausmaß von jährlich 10 vH
gewährt werden. Bei Verwendung von Eigenmitteln im Ausmaß von 25 vH kann ein einmaliger nichtrückzahlbarer Zuschuss im Ausmaß von 75 vH gewährt werden.

Im RIS seit

24.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

25.07.2023

Gesetzesnummer

20000091

Dokumentnummer

LWI40001890

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/lgbl/WI/2009/2/P18/LWI40001890

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