bei einer Darlehenslaufzeit von 15 Jahren im Ausmaß von jährlich 6 vH,
Wien
Sanierungsverordnung 2008
Landesgesetzblatt Nr. 2 aus 2009,
Verordnung
Paragraph 18
25.06.2013
01.10.2015
10/30 Wohnbauförderung, Wohnungswesen
Bei Durchführung von Maßnahmen, die den Wohnbedürfnissen von Menschen mit Behinderung dienen, können für die Rückzahlung des für die Finanzierung aufgenommenen Darlehens laut Finanzierungsplan nichtrückzahlbare Annuitätenzuschüsse
24.04.2014
25.07.2023
20000091
LWI40001890