Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Geschäftsordnung für den Umwelt- und Naturschutzbeirat
Kundmachungsorgan
LGBl. Nr. 21/1986
§/Artikel/Anlage
§ 13
Inkrafttretensdatum
08.05.1986
Außerkrafttretensdatum
24.11.2025
Index
50 Landwirtschaft (L)
50/30 Landeskultur, Natur- und Landschaftsschutz
Text
Vertraulichkeit der Sitzungen
§ 13.Paragraph 13,
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Beratungen sind hinsichtlich der Angelegenheiten vertraulich, die der Amtsverschwiegenheit (Art. 20 Abs. 2 B-VG) unterliegen. Über Antrag des Vorsitzenden oder eines sonstigen Mitgliedes kann die Beratung auch hinsichtlich sonstiger Angelegenheiten für vertraulich erklärt werden. Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Beratungen sind hinsichtlich der Angelegenheiten vertraulich, die der Amtsverschwiegenheit (Artikel 20, Absatz 2, B-VG) unterliegen. Über Antrag des Vorsitzenden oder eines sonstigen Mitgliedes kann die Beratung auch hinsichtlich sonstiger Angelegenheiten für vertraulich erklärt werden.
Im RIS seit
23.04.2014
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2025
Gesetzesnummer
20000426
Dokumentnummer
LWI40007533