Wien
Geschäftsordnung für den Umwelt- und Naturschutzbeirat
Landesgesetzblatt Nr. 21 aus 1986,
Verordnung
Paragraph 13
08.05.1986
24.11.2025
50 Landwirtschaft (L); 50/30 Landeskultur, Natur- und Landschaftsschutz
Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Beratungen sind hinsichtlich der Angelegenheiten vertraulich, die der Amtsverschwiegenheit (Artikel 20, Absatz 2, B-VG) unterliegen. Über Antrag des Vorsitzenden oder eines sonstigen Mitgliedes kann die Beratung auch hinsichtlich sonstiger Angelegenheiten für vertraulich erklärt werden.
23.04.2014
17.12.2025
20000426
LWI40007533