§ 6*)
Hunde auf öffentlichen KinderspielplätzenParagraph 6 *,), Hunde auf öffentlichen Kinderspielplätzen
Hunde sind von öffentlichen Kinderspielplätzen fernzuhalten, außer sie sind mit einem geeigneten Maulkorb versehen und werden an der Leine geführt.
*) Fassung LGBl.Nr. 61/2013