Bundesland

Vorarlberg

Kurztitel

Landes-Sicherheitsgesetz

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 1 aus 1987, zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 61/2013

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 6

Inkrafttretensdatum

11.12.2013

Text

Paragraph 6 *,), Hunde auf öffentlichen Kinderspielplätzen

Hunde sind von öffentlichen Kinderspielplätzen fernzuhalten, außer sie sind mit einem geeigneten Maulkorb versehen und werden an der Leine geführt.

*) Fassung LGBl.Nr. 61/2013