Beilage
Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung
in der XXVII. GesetzgebungsperiodeGeschäftsverteilung der Oö. Landesregierung, in der römisch 27 . Gesetzgebungsperiode
(Verordnung der Oö. Landesregierung vom
23. Oktober 2009; Inkrafttreten: 23. Oktober 2009)
Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer
Neben den dem Landeshauptmann aus der Verfassung abgeleiteten Rechten sowie den als Vorstand des Amtes der Oö. Landesregierung vorbehaltenen Aufgaben (Aufgabenbereich des inneren Dienstes; siehe Anhang)
Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe
(ausgenommen die Angelegenheiten der
nach dem Jugendwohlfahrtsgesetz und dem Oö. Chancengleichheitsgesetz eingerichteten Landesanstalten,
Landesgüter und -forste sowie der sonstigen land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften des Landes,
land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen,
Sonstigen Schulen des Landes,
Dienstbehörden- bzw. Dienstgeberaufgaben bei Dienst- und Naturalwohnungen für Beamte und Vertragsbedienstete des Landes sowie der
Aufgabengruppe Finanzen
Aufgabengruppe Justitiariat
Aufgabengruppe Kultur
Aufgabengruppe Kultus
Aufgabengruppe Presse
Aufgabengruppe Sonstige präsidielle Angelegenheiten (ausgenommen
die allgemeinen Angelegenheiten der Frauen in der Gesellschaft; Koordination; sowie
die Rechtsangelegenheiten der Statistik)
Aufgabengruppe Sanitätsdienst
Aufgabengruppe Sanitätsrecht-Bund
Aufgabengruppe Sanitätsrecht-Land
Aufgabengruppe Statistik
Aufgabengruppe Verfassungsdienst
(spezielle legislative Angelegenheiten der Landesgesetzgebung unterstehen dem jeweils fachlich zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung)
(ausgenommen Europäische Integration - generelle Information)
Aus der Aufgabengruppe Agrarische Angelegenheiten die Angelegenheiten der Entwicklungshilfe im Ausland
Aus der Aufgabengruppe Opferfürsorge die Angelegenheiten der Opferinteressenvertretung
Aus der Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land die Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen (Geldleistungen), und zwar soweit, als hiefür im Referat Mittel zur Verfügung stehen
Aus der Aufgabengruppe Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Chemikaliengesetzes gemäß §§ 57 bis 64 Chemikaliengesetz und des Biozid-Produkte-Gesetzes, soweit es nicht Stoffe, Zubereitungen oder Fertigwaren in gewerberechtlich zu genehmigenden Betrieben betrifftAus der Aufgabengruppe Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Chemikaliengesetzes gemäß Paragraphen 57 bis 64 Chemikaliengesetz und des Biozid-Produkte-Gesetzes, soweit es nicht Stoffe, Zubereitungen oder Fertigwaren in gewerberechtlich zu genehmigenden Betrieben betrifft
Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl
(Vertretung des Landeshauptmanns in allen Angelegenheiten, ausgenommen die Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung; im Verhinderungsfall gegenseitige Vertretung der LH-Stv.)
Aufgabengruppe Baurecht
(ausgenommen die Angelegenheiten der Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge gemäß §§ 25 bis 28 Oö. ROG 1994; verwaltungspolizeiliche Aufträge der Baubehörde gemäß § 40 Abs. 8 Oö. ROG 1994)(ausgenommen die Angelegenheiten der Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge gemäß Paragraphen 25 bis 28 Oö. ROG 1994; verwaltungspolizeiliche Aufträge der Baubehörde gemäß Paragraph 40, Absatz 8, Oö. ROG 1994)
Aufgabengruppe Brücken- und Tunnelbau
Aufgabengruppe Geoinformation und Liegenschaft
Aufgabengruppe Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr (ausgenommen die Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs)
Aufgabengruppe Hochbau
Aufgabengruppe Personal-Objektivierung
Aufgabengruppe Personalrechtsangelegenheiten
Aufgabengruppe Straßenerhaltung und -betrieb
Aufgabengruppe Straßenplanung und Netzausbau
Aufgabengruppe Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik (ausgenommen die Chemie und Luftreinhaltung sowie die Seveso