Kurztitel

römisch fünf Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung

Kundmachungsorgan

LGBl.Nr. 109/2009

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

07.10.2010

Außerkrafttretensdatum

31.12.2010

Text

Beilage

Geschäftsverteilung der Oö. Landesregierung, in der römisch 27 . Gesetzgebungsperiode
(Verordnung der Oö. Landesregierung vom
23. Oktober 2009; Inkrafttreten: 23. Oktober 2009)

Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer

Neben den dem Landeshauptmann aus der Verfassung abgeleiteten Rechten sowie den als Vorstand des Amtes der Oö. Landesregierung vorbehaltenen Aufgaben (Aufgabenbereich des inneren Dienstes; siehe Anhang)

Aufgabengruppe Landesanstalten und -betriebe

(ausgenommen die Angelegenheiten der

Aufgabengruppe Finanzen

Aufgabengruppe Justitiariat

Aufgabengruppe Kultur

Aufgabengruppe Kultus

Aufgabengruppe Presse

Aufgabengruppe Sonstige präsidielle Angelegenheiten (ausgenommen

Aufgabengruppe Sanitätsdienst

Aufgabengruppe Sanitätsrecht-Bund

Aufgabengruppe Sanitätsrecht-Land

Aufgabengruppe Statistik

Aufgabengruppe Verfassungsdienst

(spezielle legislative Angelegenheiten der Landesgesetzgebung unterstehen dem jeweils fachlich zuständigen Mitglied der Oö. Landesregierung)

(ausgenommen Europäische Integration - generelle Information)

Aus der Aufgabengruppe Agrarische Angelegenheiten die Angelegenheiten der Entwicklungshilfe im Ausland

Aus der Aufgabengruppe Opferfürsorge die Angelegenheiten der Opferinteressenvertretung

Aus der Aufgabengruppe Sozialhilfeträger-Land die Gewährung von Hilfe in besonderen Lebenslagen (Geldleistungen), und zwar soweit, als hiefür im Referat Mittel zur Verfügung stehen

Aus der Aufgabengruppe Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Chemikaliengesetzes gemäß Paragraphen 57 bis 64 Chemikaliengesetz und des Biozid-Produkte-Gesetzes, soweit es nicht Stoffe, Zubereitungen oder Fertigwaren in gewerberechtlich zu genehmigenden Betrieben betrifft

Landeshauptmann-Stellvertreter Franz Hiesl

(Vertretung des Landeshauptmanns in allen Angelegenheiten, ausgenommen die Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung; im Verhinderungsfall gegenseitige Vertretung der LH-Stv.)

Aufgabengruppe Baurecht

(ausgenommen die Angelegenheiten der Aufschließungs- und Erhaltungsbeiträge gemäß Paragraphen 25 bis 28 Oö. ROG 1994; verwaltungspolizeiliche Aufträge der Baubehörde gemäß Paragraph 40, Absatz 8, Oö. ROG 1994)

Aufgabengruppe Brücken- und Tunnelbau

Aufgabengruppe Geoinformation und Liegenschaft

Aufgabengruppe Gesamtverkehrsplanung und öffentlicher Verkehr (ausgenommen die Angelegenheiten des öffentlichen Verkehrs)

Aufgabengruppe Hochbau

Aufgabengruppe Personal-Objektivierung

Aufgabengruppe Personalrechtsangelegenheiten

Aufgabengruppe Straßenerhaltung und -betrieb

Aufgabengruppe Straßenplanung und Netzausbau

Aufgabengruppe Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik (ausgenommen die Chemie und Luftreinhaltung sowie die Seveso