Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
§ 163c
Inkrafttretensdatum
01.07.1989
Außerkrafttretensdatum
30.06.2001
Abkürzung
ABGB
Index
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Text
§ 163c. (1) Die Vaterschaft wird durch persönliche Erklärung in inländischer öffentlicher oder öffentlich-beglaubigter Urkunde anerkannt. Das Anerkenntnis wirkt ab dem Zeitpunkt der Erklärung, sofern die Urkunde oder ihre öffentlich-beglaubigte Abschrift dem Standesbeamten zukommt.Paragraph 163 c, (1) Die Vaterschaft wird durch persönliche Erklärung in inländischer öffentlicher oder öffentlich-beglaubigter Urkunde anerkannt. Das Anerkenntnis wirkt ab dem Zeitpunkt der Erklärung, sofern die Urkunde oder ihre öffentlich-beglaubigte Abschrift dem Standesbeamten zukommt.
(2)Absatz 2,Das Anerkenntnis soll eine genaue Bezeichnung des Anerkennenden, der Mutter und des Kindes, sofern es bereits geboren ist, sowie des Zeitpunktes der Beiwohnung enthalten.
(3)Absatz 3,Handlungsunfähige können die Vaterschaft nicht anerkennen. Der beschränkt handlungsfähige Anerkennende hat sein Anerkenntnis selbst zu erklären; es bedarf der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Für diese Einwilligung gilt Abs. 1 entsprechend.Handlungsunfähige können die Vaterschaft nicht anerkennen. Der beschränkt handlungsfähige Anerkennende hat sein Anerkenntnis selbst zu erklären; es bedarf der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. Für diese Einwilligung gilt Absatz eins, entsprechend.
Anmerkung
1. Zum Anerkenntnis vor Gericht: § 261 des Gesetzes über das
gerichtliche Verfahren in Rechtsangelegenheiten außer
Streitsachen,
RGBl. Nr. 208/1854; vor dem Jugendwohlfahrtsträger:
§ 41 JWG,
BGBl. Nr. 161/1989; vor dem Standesbeamten: § 53 Abs. 1
Z 1, § 54 PStG,
BGBl. Nr. 60/1983; vor einem öffentlichen Notar:
§§ 52 ff. Notariatsordnung,
RGBl. Nr. 75/1871, § 53 Abs. 3 PStG,
BGBl. Nr. 60/1983; im Ausland: § 53 Abs. 2, § 54 Abs. 3 PStG,
BGBl. Nr. 60/1983.
2. ÜR. Art. VI § 5
BGBl. Nr. 162/1989.
Schlagworte
Vaterschaftsanerkenntnis
Gesetzesnummer
10001622
Dokumentnummer
NOR12017868
Alte Dokumentnummer
N2181110348Z