Bundesrecht konsolidiert

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Unternehmensgesetzbuch § 229

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Unternehmensgesetzbuch

Kundmachungsorgan

dRGBl. S 219/1897 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 304/1996

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 229

Inkrafttretensdatum

01.07.1996

Außerkrafttretensdatum

30.09.1997

Abkürzung

UGB

Index

21/01 Handelsrecht

Beachte


Bezugszeitraum: Abs. 2 Z 5 und Abs. 3
sind erstmalig auf Geschäftsjahre anzuwenden, die
nach dem 30. 6. 1996 beginnen;
vgl. Art. XVII Abs. 2 EU-GesRÄG, BGBl. Nr. 304/1996.

Text

Eigenkapital

Paragraph 229,
  1. Absatz einsDas Nennkapital ist auf der Passivseite mit dem Nennbetrag der übernommenen Einlagen anzusetzen. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen sind von diesem Posten offen abzusetzen. Der eingeforderte, aber noch nicht eingezahlte Betrag ist unter den Forderungen gesondert auszuweisen und entsprechend zu bezeichnen.
  2. Absatz 2Als Kapitalrücklage sind auszuweisen:
    1. Ziffer eins
      der Betrag, der bei der ersten oder einer späteren Ausgabe von Anteilen für einen höheren Betrag als den Nennbetrag über diesen hinaus erzielt wird;
    2. Ziffer 2
      der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird;
    3. Ziffer 3
      der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten;
    4. Ziffer 4
      die Beträge, die bei der Kapitalherabsetzung gemäß den Paragraphen 185,, 192 Absatz 5, AktG 1965 zu binden sind;
    5. Ziffer 5
      der Betrag von sonstigen Zuzahlungen, die durch gesellschaftsrechtliche Verbindungen veranlaßt sind.
  3. Absatz 3Als Gewinnrücklagen dürfen nur Beträge ausgewiesen werden, die im Geschäftsjahr oder in einem früheren Geschäftsjahr aus dem Jahresüberschuß nach Berücksichtigung der Veränderung unversteuerter Rücklagen gebildet worden sind.

Schlagworte

Agio, Grundkapital, Stammkapital

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2009

Gesetzesnummer

10001702

Dokumentnummer

NOR12038637

Alte Dokumentnummer

N2199655967J

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