Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P6)
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 8
Inkrafttretensdatum
16.03.2004
Außerkrafttretensdatum
07.02.2022
Index
89/07 Umweltschutz
Text
Artikel 8
Berechnungen
Das EMEP stellt dem Exekutivorgan unter Verwendung geeigneter Modelle und Messungen und rechtzeitig vor jeder Jahrestagung des Exekutivorgans Berechnungen grenzüberschreitender Flüsse und Depositionen von Schwermetallen im geographischen Anwendungsbereich des EMEP zur Verfügung. Außerhalb des geographischen Anwendungsbereichs des EMEP werden den besonderen Gegebenheiten der Vertragsparteien des Übereinkommens angemessene Modelle benutzt.
Zuletzt aktualisiert am
17.12.2021
Gesetzesnummer
20003868
Dokumentnummer
NOR40061272