Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung – Protokoll (P6)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 141 aus 2004,
Vertrag – Multilateral
Artikel 8
16.03.2004
07.02.2022
89/07 Umweltschutz
Das EMEP stellt dem Exekutivorgan unter Verwendung geeigneter Modelle und Messungen und rechtzeitig vor jeder Jahrestagung des Exekutivorgans Berechnungen grenzüberschreitender Flüsse und Depositionen von Schwermetallen im geographischen Anwendungsbereich des EMEP zur Verfügung. Außerhalb des geographischen Anwendungsbereichs des EMEP werden den besonderen Gegebenheiten der Vertragsparteien des Übereinkommens angemessene Modelle benutzt.
17.12.2021
20003868
NOR40061272