Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Doppelbesteuerung - Erbschaftssteuern (Zusatzabkommen)
Typ
Vertrag – Deutschland
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
17.09.2004
Außerkrafttretensdatum
31.12.2007
Unterzeichnungsdatum
15.10.2003
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
Ist auf alle am oder nach dem 1. Januar 2003 entstehenden Steuern in
beiden Vertragsstaaten anzuwenden (vgl. Art. 3 Abs. 2).
Titel
Zusatzabkommen zu dem Abkommen vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern *1)
(NR: GP XXII
RV 256 AB 328 S. 40. BR:
AB 6939 S. 704.)
StF:
BGBl. III Nr. 125/2004
Sprachen
Deutsch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Bundesrepublik Deutschland – von dem Wunsch geleitet, das Abkommen vom 4. Oktober 1954 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Erbschaftssteuern den veränderten Verhältnissen anzupassen – haben Folgendes vereinbart:
____________________________________________________________________
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 220/1955
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Zusatzabkommens am 17. September 2004 in Berlin ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 3 Abs. 2 am 17. September 2004 in Kraft getreten. Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Zusatzabkommens am 17. September 2004 in Berlin ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 3, Absatz 2, am 17. September 2004 in Kraft getreten.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Gesetzesnummer
20003696
Dokumentnummer
NOR30004014