Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Rechtsstellung von Unternehmen, die im Zusammenhang mit Grenzabfertigung Dienstleistungen erbringen
Typ
Vertrag – Ungarn
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.12.2001
Außerkrafttretensdatum
30.04.2004
Unterzeichnungsdatum
29.09.2000
Index
49/04 Grenzverkehr
Titel
ABKOMMEN zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Ungarn über die Rechtsstellung von Unternehmen, die im Zusammenhang mit der Grenzabfertigung Dienstleistungen erbringen
(NR: GP XXI
RV 446 AB 680 S. 76. BR:
AB 6414 S. 679.)
StF:
BGBl. III Nr. 244/2001
Sprachen
Deutsch, Ungarisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Ungarn (im Folgenden: Vertragsparteien) sind, unter Berücksichtigung des am 15. Mai 1992 in Budapest zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn unterzeichneten Abkommens über die Grenzabfertigung im Straßen- und Schiffsverkehr*1),
wie folgt übereingekommen:
____________________________________________________________________
*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 794/1992
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 1 des Abkommens wurden am 2. April bzw. 24. September 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 7 Abs. 1 mit 1. Dezember 2001 in Kraft. Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, Absatz eins, des Abkommens wurden am 2. April bzw. 24. September 2001 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 7, Absatz eins, mit 1. Dezember 2001 in Kraft.
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Schlagworte
Straßenverkehr
Gesetzesnummer
20001646
Dokumentnummer
NOR30001791