Inhalt |
| PRÄAMBEL |
ERSTER TEIL | GRUNDSÄTZE |
TITEL ITITEL römisch eins | ARTEN UND BEREICHE DER ZUSTÄNDIGKEIT DER UNION |
TITEL IITITEL römisch zwei | ALLGEMEIN GELTENDE BESTIMMUNGEN |
ZWEITER TEIL | NICHTDISKRIMINIERUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT |
DRITTER TEIL | DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION |
TITEL ITITEL römisch eins | DER BINNENMARKT |
TITEL IITITEL römisch zwei | DER FREIE |
Kapitel 1 | Die Zollunion |
Kapitel 2 | Die Zusammenarbeit im Zollwesen |
Kapitel 3 | Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten |
TITEL IIITITEL römisch drei | DIE LANDWIRTSCHAFT UND DIE FISCHEREI |
TITEL IVTITEL römisch vier | DIE FREIZÜGIGKEIT, DER FREIE DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR |
Kapitel 1 | Die Arbeitskräfte |
Kapitel 2 | Das Niederlassungsrecht |
Kapitel 3 | Dienstleistungen |
Kapitel 4 | Der Kapital- und Zahlungsverkehr |
TITEL VTITEL römisch fünf | DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS |
Kapitel 1 | Allgemeine Bestimmungen |
Kapitel 2 | Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung |
Kapitel 3 | Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen |
Kapitel 4 | Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen |
Kapitel 5 | Polizeiliche Zusammenarbeit |
TITEL VITITEL römisch sechs | DER VERKEHR |
TITEL VIITITEL römisch sieben | GEMEINSAME REGELN BETREFFEND WETTBEWERB, STEUERFRAGEN UND ANGLEICHUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN |
Kapitel 1 | Wettbewerbsregeln |
Abschnitt 1 | Vorschriften für Unternehmen |
Abschnitt 2 | Staatliche Beihilfen |
Kapitel 2 | Steuerliche Vorschriften |
Kapitel 3 | Angleichung der Rechtsvorschriften |
TITEL VIIITITEL römisch acht | DIE WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSPOLITIK |
Kapitel 1 | Die Wirtschaftspolitik |
Kapitel 2 | Die Währungspolitik |
Kapitel 3 | Institutionelle Bestimmungen |
Kapitel 4 | Besondere Bestimmungen für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist |
Kapitel 5 | Übergangsbestimmungen |
TITEL IXTITEL römisch neun | BESCHÄFTIGUNG |
TITEL XTITEL römisch zehn | SOZIALPOLITIK |
TITEL XITITEL römisch elf | DER EUROPÄISCHE SOZIALFONDS |
TITEL XIITITEL römisch zwölf | ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG, JUGEND UND SPORT |
TITEL XIIITITEL römisch dreizehn | KULTUR |
TITEL XIVTITEL römisch vierzehn | GESUNDHEITSWESEN |
TITEL XVTITEL römisch fünfzehn | VERBRAUCHERSCHUTZ |
TITEL XVITITEL römisch sechzehn | TRANSEUROPÄISCHE NETZE |
TITEL XVIITITEL römisch siebzehn | INDUSTRIE |
TITEL XVIIITITEL römisch achtzehn | WIRTSCHAFTLICHER, SOZIALER UND TERRITORIALER ZUSAMMENHALT |
TITEL XIXTITEL römisch neunzehn | FORSCHUNG, TECHNOLOGISCHE ENTWICKLUNG UND RAUMFAHRT |
TITEL XXTITEL römisch zwanzig | UMWELT |
TITEL XXITITEL römisch 21 | ENERGIE |
TITEL XXIITITEL römisch 22 | TOURISMUS |
TITEL XXIIITITEL römisch 23 | KATASTROPHENSCHUTZ |
TITEL XXIVTITEL römisch 24 | VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT |
VIERTER TEIL | DIE ASSOZIIERUNG DER ÜBERSEEISCHEN LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE |
FÜNFTER TEIL | DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION |
TITEL ITITEL römisch eins | ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION |
TITEL IITITEL römisch zwei | GEMEINSAME HANDELSPOLITIK |
TITEL IIITITEL römisch drei | ZUSAMMENARBEIT MIT DRITTLÄNDERN UND HUMANITÄRE HILFE |
Kapitel 1 | Entwicklungszusammenarbeit |
Kapitel 2 | Wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Drittländern |
Kapitel 3 | Humanitäre Hilfe |
TITEL IVTITEL römisch vier | RESTRIKTIVE MASSNAHMEN |
TITEL VTITEL römisch fünf | INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE |
TITEL VITITEL römisch sechs | BEZIEHUNGEN DER UNION ZU INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN UND DRITTLÄNDERN SOWIE DELEGATIONEN DER UNION |
TITEL VIITITEL römisch sieben | SOLIDARITÄTSKLAUSEL |
SECHSTER TEIL | INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN UND FINANZVORSCHRIFTEN |
TITEL ITITEL römisch eins | VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ORGANE |
Kapitel 1 | Die Organe |
Abschnitt 1 | Das Europäische Parlament |
Abschnitt 2 | Der Europäische Rat |
Abschnitt 3 | Der Rat |
Abschnitt 4 | Die Kommission |
Abschnitt 5 | Der Gerichtshof der Europäischen Union |
Abschnitt 6 | Die Europäische Zentralbank |
Abschnitt 7 | Der Rechnungshof |
Kapitel 2 | Rechtsakte der Union, Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften |
Abschnitt 1 | Die Rechtsakte der Union |
Abschnitt 2 | Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften |
Kapitel 3 | Die beratenden Einrichtungen der Union |
Abschnitt 1 | Der Wirtschafts- und Sozialausschuss |
Abschnitt 2 | Der Ausschuss der Regionen |
Kapitel 4 | Die Europäische Investitionsbank |
TITEL IITITEL römisch zwei | FINANZVORSCHRIFTEN |
Kapitel 1 | Die Eigenmittel der Union |
Kapitel 2 | Der mehrjährige Finanzrahmen |
Kapitel 3 | Der Jahreshaushaltsplan der Union |
Kapitel 4 | Ausführung des Haushaltsplans und Entlastung |
Kapitel 5 | Gemeinsame Bestimmungen |
Kapitel 6 | Betrugsbekämpfung |
TITEL IIITITEL römisch drei | VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT |
SIEBTER TEIL | ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN |
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Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:
Protokoll (Nr. 2) zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union (1997)
Protokoll (Nr. 3) über die Anwendung bestimmter Aspekte des Artikels 14 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf das Vereinigte Königreich und auf Irland (1997)
Protokoll (Nr. 4) über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands (1997)
Protokoll (Nr. 5) über die Position Dänemarks (1997)
Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft:
Protokoll (Nr. 6) zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (1992)
Protokoll (Nr. 7) über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union (1997) (Anm.: aufgehoben, siehe Vertrag von Nizza, BGBl. III Nr. 4/2003)Protokoll (Nr. 7) über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union (1997) Anmerkung, aufgehoben, siehe Vertrag von Nizza, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2003,) Protokoll (Nr. 8) über die Festlegung der Sitze der Organe sowie bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften sowie des Sitzes von Europol (1997)
Protokoll (Nr. 9) über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union (1997)
Protokolle zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:
Protokoll (Nr. 10) über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (1957)
Protokoll (Nr. 11) über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft (1957) (Anm.: geltende Fassung siehe BGBl. III Nr. 4/2003)Protokoll (Nr. 11) über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft (1957) Anmerkung, geltende Fassung siehe Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2003,) Protokoll (Nr. 12) betreffend Italien (1957)
Protokoll (Nr. 13) über die Waren aus bestimmten Ursprungs- und Herkunftsländern, für die bei der Einfuhr in einen Mitgliedstaat eine Sonderregelung gilt (1957)
Protokoll (Nr. 14) über die Einfuhr in den Niederländischen Antillen raffinierter Erdölerzeugnisse in die Europäische Gemeinschaft (1962)
Protokoll (Nr. 15) über die Sonderregelung für Grönland (1985)
Protokoll (Nr. 16) betreffend den Erwerb von Immobilien in Dänemark (1992)
Protokoll (Nr. 17) zu Artikel 141 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1992)
Protokoll (Nr. 18) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (1992) (Anm.: Änderungen siehe Vertrag von Nizza, BGBl. III Nr. 4/2003 und Beitrittsvertrag 2003, BGBl. III Nr. 20/2004)Protokoll (Nr. 18) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (1992) Anmerkung, Änderungen siehe Vertrag von Nizza, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2003, und Beitrittsvertrag 2003, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,) Protokoll (Nr. 19) über die Satzung des Europäischen Währungsinstituts (1992)
Protokoll (Nr. 20) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (1992)
Protokoll (Nr. 21) über die Konvergenzkriterien nach Artikel 121 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1992)
Protokoll (Nr. 22) betreffend Dänemark (1992)
Protokoll (Nr. 23) betreffend Portugal (1992)
Protokoll (Nr. 24) über den Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (1992)
Protokoll (Nr. 25) über einige Bestimmungen betreffend das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (1992)
Protokoll (Nr. 26) über einige Bestimmungen betreffend Dänemark (1992)
Protokoll (Nr. 27) betreffend Frankreich (1992)
Protokoll (Nr. 28) über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (1992)
Protokoll (Nr. 29) über die Gewährung von Asyl für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1997)
Protokoll (Nr. 30) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (1997)
Protokoll (Nr. 31) über die Außenbeziehungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Überschreitens der Außengrenzen (1997)
Protokoll (Nr. 32) über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (1997)
Protokoll (Nr. 33) über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere (1997)
Protokoll zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft:
Protokoll (Nr. 34) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (1965) (Anm.: Änderung siehe Vertrag von Nizza, BGBl. III Nr. 4/2003)Protokoll (Nr. 34) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (1965) Anmerkung, Änderung siehe Vertrag von Nizza, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2003,)
PRÄAMBEL
SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, IHRE KÖNIGLICHE HOHEIT DIE GROSSHERZOGIN VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE, (1)
IN DEM FESTEN WILLEN, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen,
ENTSCHLOSSEN, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Staaten zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,
IN DEM VORSATZ, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben,
IN DER ERKENNTNIS, dass zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse ein einverständliches Vorgehen erforderlich ist, um eine beständige Wirtschaftsausweitung, einen ausgewogenen Handelsverkehr und einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten,
IN DEM BESTREBEN, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern,
IN DEM WUNSCH, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr beizutragen,
IN DER ABSICHT, die Verbundenheit Europas mit den überseeischen Ländern zu bekräftigen, und in dem Wunsch, entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen den Wohlstand der überseeischen Länder zu fördern,
ENTSCHLOSSEN, durch diesen Zusammenschluss ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen,
ENTSCHLOSSEN, durch umfassenden Zugang zur Bildung und durch ständige Weiterbildung auf einen möglichst hohen Wissensstand ihrer Völker hinzuwirken,
HABEN zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ERNANNT
(Aufzählung der Bevollmächtigten nicht wiedergegeben)
DIESE SIND nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen:
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Seit dem ursprünglichen Vertragsschluss sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union geworden: die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Republik Estland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, Irland, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.