Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union § 0

Kurztitel

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 86/1999 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 132/2009

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.2009

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

AEUV

Index

59/04 EU - EWR

Titel

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
StF: BGBl. III Nr. 86/1999

Änderung

Sprachen

Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch

Vertragsparteien

*Belgien III 86/1999 *Bulgarien III 185/2006 *Dänemark III 86/1999 *Deutschland III 86/1999 *Estland III 20/2004 *Finnland III 86/1999 *Frankreich III 86/1999 *Griechenland III 86/1999 *Irland III 86/1999 *Italien III 86/1999 *Kroatien III 171/2013, III 314/2013 *Lettland III 20/2004 *Litauen III 20/2004 *Luxemburg III 86/1999 *Malta III 20/2004 *Niederlande III 86/1999 *Polen III 20/2004 *Portugal III 86/1999 *Rumänien III 185/2006 *Schweden III 86/1999 *Slowakei III 20/2004 *Slowenien III 20/2004 *Spanien III 86/1999 *Tschechische R III 20/2004 *Ungarn III 20/2004 *Vereinigtes Königreich III 86/1999 *Zypern III 20/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Inhalt

 

PRÄAMBEL

ERSTER TEIL

GRUNDSÄTZE

TITEL römisch eins

ARTEN UND BEREICHE DER ZUSTÄNDIGKEIT DER UNION

TITEL römisch zwei

ALLGEMEIN GELTENDE BESTIMMUNGEN

ZWEITER TEIL

NICHTDISKRIMINIERUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT

DRITTER TEIL

DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION

TITEL römisch eins

DER BINNENMARKT

TITEL römisch zwei

DER FREIE

Kapitel 1

Die Zollunion

Kapitel 2

Die Zusammenarbeit im Zollwesen

Kapitel 3

Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten

TITEL römisch drei

DIE LANDWIRTSCHAFT UND DIE FISCHEREI

TITEL römisch vier

DIE FREIZÜGIGKEIT, DER FREIE DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR

Kapitel 1

Die Arbeitskräfte

Kapitel 2

Das Niederlassungsrecht

Kapitel 3

Dienstleistungen

Kapitel 4

Der Kapital- und Zahlungsverkehr

TITEL römisch fünf

DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

Kapitel 1

Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2

Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung

Kapitel 3

Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

Kapitel 4

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Kapitel 5

Polizeiliche Zusammenarbeit

TITEL römisch sechs

DER VERKEHR

TITEL römisch sieben

GEMEINSAME REGELN BETREFFEND WETTBEWERB, STEUERFRAGEN UND ANGLEICHUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN

Kapitel 1

Wettbewerbsregeln

Abschnitt 1

Vorschriften für Unternehmen

Abschnitt 2

Staatliche Beihilfen

Kapitel 2

Steuerliche Vorschriften

Kapitel 3

Angleichung der Rechtsvorschriften

TITEL römisch acht

DIE WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSPOLITIK

Kapitel 1

Die Wirtschaftspolitik

Kapitel 2

Die Währungspolitik

Kapitel 3

Institutionelle Bestimmungen

Kapitel 4

Besondere Bestimmungen für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

Kapitel 5

Übergangsbestimmungen

TITEL römisch neun

BESCHÄFTIGUNG

TITEL römisch zehn

SOZIALPOLITIK

TITEL römisch elf

DER EUROPÄISCHE SOZIALFONDS

TITEL römisch zwölf

ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG, JUGEND UND SPORT

TITEL römisch dreizehn

KULTUR

TITEL römisch vierzehn

GESUNDHEITSWESEN

TITEL römisch fünfzehn

VERBRAUCHERSCHUTZ

TITEL römisch sechzehn

TRANSEUROPÄISCHE NETZE

TITEL römisch siebzehn

INDUSTRIE

TITEL römisch achtzehn

WIRTSCHAFTLICHER, SOZIALER UND TERRITORIALER ZUSAMMENHALT

TITEL römisch neunzehn

FORSCHUNG, TECHNOLOGISCHE ENTWICKLUNG UND RAUMFAHRT

TITEL römisch zwanzig

UMWELT

TITEL römisch 21

ENERGIE

TITEL römisch 22

TOURISMUS

TITEL römisch 23

KATASTROPHENSCHUTZ

TITEL römisch 24

VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT

VIERTER TEIL

DIE ASSOZIIERUNG DER ÜBERSEEISCHEN LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE

FÜNFTER TEIL

DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION

TITEL römisch eins

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION

TITEL römisch zwei

GEMEINSAME HANDELSPOLITIK

TITEL römisch drei

ZUSAMMENARBEIT MIT DRITTLÄNDERN UND HUMANITÄRE HILFE

Kapitel 1

Entwicklungszusammenarbeit

Kapitel 2

Wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel 3

Humanitäre Hilfe

TITEL römisch vier

RESTRIKTIVE MASSNAHMEN

TITEL römisch fünf

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

TITEL römisch sechs

BEZIEHUNGEN DER UNION ZU INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN UND DRITTLÄNDERN SOWIE DELEGATIONEN DER UNION

TITEL römisch sieben

SOLIDARITÄTSKLAUSEL

SECHSTER TEIL

INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN UND FINANZVORSCHRIFTEN

TITEL römisch eins

VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ORGANE

Kapitel 1

Die Organe

Abschnitt 1

Das Europäische Parlament

Abschnitt 2

Der Europäische Rat

Abschnitt 3

Der Rat

Abschnitt 4

Die Kommission

Abschnitt 5

Der Gerichtshof der Europäischen Union

Abschnitt 6

Die Europäische Zentralbank

Abschnitt 7

Der Rechnungshof

Kapitel 2

Rechtsakte der Union, Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften

Abschnitt 1

Die Rechtsakte der Union

Abschnitt 2

Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften

Kapitel 3

Die beratenden Einrichtungen der Union

Abschnitt 1

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss

Abschnitt 2

Der Ausschuss der Regionen

Kapitel 4

Die Europäische Investitionsbank

TITEL römisch zwei

FINANZVORSCHRIFTEN

Kapitel 1

Die Eigenmittel der Union

Kapitel 2

Der mehrjährige Finanzrahmen

Kapitel 3

Der Jahreshaushaltsplan der Union

Kapitel 4

Ausführung des Haushaltsplans und Entlastung

Kapitel 5

Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel 6

Betrugsbekämpfung

TITEL römisch drei

VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT

SIEBTER TEIL

ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:

  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 2) zur Einbeziehung des Schengen-Besitzstands in den Rahmen der Europäischen Union (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 3) über die Anwendung bestimmter Aspekte des Artikels 14 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft auf das Vereinigte Königreich und auf Irland (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 4) über die Position des Vereinigten Königreichs und Irlands (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 5) über die Position Dänemarks (1997)
Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft:
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 6) zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 7) über die Organe im Hinblick auf die Erweiterung der Europäischen Union (1997) Anmerkung, aufgehoben, siehe Vertrag von Nizza, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2003,)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 8) über die Festlegung der Sitze der Organe sowie bestimmter Einrichtungen und Dienststellen der Europäischen Gemeinschaften sowie des Sitzes von Europol (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 9) über die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Europäischen Union (1997)
Protokolle zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 10) über die Satzung der Europäischen Investitionsbank (1957)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 11) über die Satzung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaft (1957) Anmerkung, geltende Fassung siehe Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2003,)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 12) betreffend Italien (1957)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 13) über die Waren aus bestimmten Ursprungs- und Herkunftsländern, für die bei der Einfuhr in einen Mitgliedstaat eine Sonderregelung gilt (1957)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 14) über die Einfuhr in den Niederländischen Antillen raffinierter Erdölerzeugnisse in die Europäische Gemeinschaft (1962)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 15) über die Sonderregelung für Grönland (1985)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 16) betreffend den Erwerb von Immobilien in Dänemark (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 17) zu Artikel 141 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 18) über die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (1992) Anmerkung, Änderungen siehe Vertrag von Nizza, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2003, und Beitrittsvertrag 2003, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 20 aus 2004,)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 19) über die Satzung des Europäischen Währungsinstituts (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 20) über das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 21) über die Konvergenzkriterien nach Artikel 121 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 22) betreffend Dänemark (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 23) betreffend Portugal (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 24) über den Übergang zur dritten Stufe der Wirtschafts- und Währungsunion (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 25) über einige Bestimmungen betreffend das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 26) über einige Bestimmungen betreffend Dänemark (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 27) betreffend Frankreich (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 28) über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt (1992)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 29) über die Gewährung von Asyl für Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 30) über die Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 31) über die Außenbeziehungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Überschreitens der Außengrenzen (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 32) über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten (1997)
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 33) über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere (1997)
Protokoll zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft:
  • Strichaufzählung
    Protokoll (Nr. 34) über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften (1965) Anmerkung, Änderung siehe Vertrag von Nizza, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2003,)

PRÄAMBEL

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, IHRE KÖNIGLICHE HOHEIT DIE GROSSHERZOGIN VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE, (1)

IN DEM FESTEN WILLEN, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen,

ENTSCHLOSSEN, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Staaten zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,

IN DEM VORSATZ, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben,

IN DER ERKENNTNIS, dass zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse ein einverständliches Vorgehen erforderlich ist, um eine beständige Wirtschaftsausweitung, einen ausgewogenen Handelsverkehr und einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten,

IN DEM BESTREBEN, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern,

IN DEM WUNSCH, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr beizutragen,

IN DER ABSICHT, die Verbundenheit Europas mit den überseeischen Ländern zu bekräftigen, und in dem Wunsch, entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen den Wohlstand der überseeischen Länder zu fördern,

ENTSCHLOSSEN, durch diesen Zusammenschluss ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen,

ENTSCHLOSSEN, durch umfassenden Zugang zur Bildung und durch ständige Weiterbildung auf einen möglichst hohen Wissensstand ihrer Völker hinzuwirken,

HABEN zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ERNANNT

(Aufzählung der Bevollmächtigten nicht wiedergegeben)

DIESE SIND nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen:

__________

  1. Absatz eins,
    Seit dem ursprünglichen Vertragsschluss sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union geworden: die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Republik Estland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, Irland, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.

Anmerkung

1. Das Inhaltsverzeichnis wurde dem Vertrag von Lissabon, BGBl. III Nr. 132/2009, angepasst.
2. Der Text der konsolidierten Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union idF des Vertrags von Lissabon („Reformvertrag“) wurde der offiziellen Website der Europäischen Union entnommen. Die Berichtigungen, BGBl. III Nr. 149/2016 und BGBl. III Nr. 156/2016 sind in der konsolidierten Fassung bereits berücksichtigt.
3. Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union siehe BGBl. III Nr. 4/2003.
4. Hinsichtlich der vollständigen Dokumentation des EU-Rechts wird auf EUR-Lex verwiesen.

Schlagworte

e-rk3,
BGBl. Nr. 660/1996, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Ursprungsland, Wirtschaftsunion, Lebensbedingung, EGV, EG-Vertrag, Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Im RIS seit

13.02.2014

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2020

Gesetzesnummer

10008049

Dokumentnummer

NOR40157767

Navigation im Suchergebnis