Kurztitel

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 86 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2009,

Typ

Vertrag - Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

01.12.2009

Abkürzung

AEUV

Index

59/04 EU - EWR

Langtitel

Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

StF: BGBl. III Nr. 86/1999

Änderung

BGBl. III Nr. 4/2003 (Vertrag von Nizza) (NR: GP XXI RV 600 AB 888 S. 83. BR: AB 6502 S. 682.)

BGBl. III Nr. 20/2004 (Beitrittsvertrag) (NR: GP XXII RV 230 AB 286 S. 40. BR: AB 6929 S. 704.)

BGBl. III Nr. 185/2006 (Beitrittsvertrag) (NR: GP XXII RV 1389 AB 1395 S. 145. BR: AB 7523 S. 734.)

BGBl. III Nr. 132/2009 idF BGBl. III Nr. 149/2016, BGBl. III Nr. 156/2016, BGBl. III Nr. 159/2016 und BGBl. III Nr. 169/2016 (Vertrag von Lissabon) (NR: GP XXIII RV 417 AB 484 S. 55. BR: AB 7932 S. 755.)

BGBl. III Nr. 171/2013 (Beitrittsvertrag) (NR: GP XXIV RV 1717 AB 1848 S. 164. BR: AB 8759 S. 811.)

Sprachen

Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Irisch, Italienisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Slowakisch, Slowenisch, Spanisch, Tschechisch, Ungarisch

Vertragsparteien

*Belgien römisch drei 86 aus 1999, *Bulgarien römisch drei 185 aus 2006, *Dänemark römisch drei 86 aus 1999, *Deutschland römisch drei 86 aus 1999, *Estland römisch drei 20 aus 2004, *Finnland römisch drei 86 aus 1999, *Frankreich römisch drei 86 aus 1999, *Griechenland römisch drei 86 aus 1999, *Irland römisch drei 86 aus 1999, *Italien römisch drei 86 aus 1999, *Kroatien römisch drei 171 aus 2013,, römisch drei 314 aus 2013, *Lettland römisch drei 20 aus 2004, *Litauen römisch drei 20 aus 2004, *Luxemburg römisch drei 86 aus 1999, *Malta römisch drei 20 aus 2004, *Niederlande römisch drei 86 aus 1999, *Polen römisch drei 20 aus 2004, *Portugal römisch drei 86 aus 1999, *Rumänien römisch drei 185 aus 2006, *Schweden römisch drei 86 aus 1999, *Slowakei römisch drei 20 aus 2004, *Slowenien römisch drei 20 aus 2004, *Spanien römisch drei 86 aus 1999, *Tschechische R römisch drei 20 aus 2004, *Ungarn römisch drei 20 aus 2004, *Vereinigtes Königreich römisch drei 86 aus 1999, *Zypern römisch drei 20/2004

Präambel/Promulgationsklausel

Inhalt

 

PRÄAMBEL

ERSTER TEIL

GRUNDSÄTZE

TITEL römisch eins

ARTEN UND BEREICHE DER ZUSTÄNDIGKEIT DER UNION

TITEL römisch zwei

ALLGEMEIN GELTENDE BESTIMMUNGEN

ZWEITER TEIL

NICHTDISKRIMINIERUNG UND UNIONSBÜRGERSCHAFT

DRITTER TEIL

DIE INTERNEN POLITIKEN UND MASSNAHMEN DER UNION

TITEL römisch eins

DER BINNENMARKT

TITEL römisch zwei

DER FREIE

Kapitel 1

Die Zollunion

Kapitel 2

Die Zusammenarbeit im Zollwesen

Kapitel 3

Verbot von mengenmäßigen Beschränkungen zwischen den Mitgliedstaaten

TITEL römisch drei

DIE LANDWIRTSCHAFT UND DIE FISCHEREI

TITEL römisch vier

DIE FREIZÜGIGKEIT, DER FREIE DIENSTLEISTUNGS- UND KAPITALVERKEHR

Kapitel 1

Die Arbeitskräfte

Kapitel 2

Das Niederlassungsrecht

Kapitel 3

Dienstleistungen

Kapitel 4

Der Kapital- und Zahlungsverkehr

TITEL römisch fünf

DER RAUM DER FREIHEIT, DER SICHERHEIT UND DES RECHTS

Kapitel 1

Allgemeine Bestimmungen

Kapitel 2

Politik im Bereich Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung

Kapitel 3

Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen

Kapitel 4

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen

Kapitel 5

Polizeiliche Zusammenarbeit

TITEL römisch sechs

DER VERKEHR

TITEL römisch sieben

GEMEINSAME REGELN BETREFFEND WETTBEWERB, STEUERFRAGEN UND ANGLEICHUNG DER RECHTSVORSCHRIFTEN

Kapitel 1

Wettbewerbsregeln

Abschnitt 1

Vorschriften für Unternehmen

Abschnitt 2

Staatliche Beihilfen

Kapitel 2

Steuerliche Vorschriften

Kapitel 3

Angleichung der Rechtsvorschriften

TITEL römisch acht

DIE WIRTSCHAFTS- UND WÄHRUNGSPOLITIK

Kapitel 1

Die Wirtschaftspolitik

Kapitel 2

Die Währungspolitik

Kapitel 3

Institutionelle Bestimmungen

Kapitel 4

Besondere Bestimmungen für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist

Kapitel 5

Übergangsbestimmungen

TITEL römisch neun

BESCHÄFTIGUNG

TITEL römisch zehn

SOZIALPOLITIK

TITEL römisch elf

DER EUROPÄISCHE SOZIALFONDS

TITEL römisch zwölf

ALLGEMEINE UND BERUFLICHE BILDUNG, JUGEND UND SPORT

TITEL römisch dreizehn

KULTUR

TITEL römisch vierzehn

GESUNDHEITSWESEN

TITEL römisch fünfzehn

VERBRAUCHERSCHUTZ

TITEL römisch sechzehn

TRANSEUROPÄISCHE NETZE

TITEL römisch siebzehn

INDUSTRIE

TITEL römisch achtzehn

WIRTSCHAFTLICHER, SOZIALER UND TERRITORIALER ZUSAMMENHALT

TITEL römisch neunzehn

FORSCHUNG, TECHNOLOGISCHE ENTWICKLUNG UND RAUMFAHRT

TITEL römisch zwanzig

UMWELT

TITEL römisch 21

ENERGIE

TITEL römisch 22

TOURISMUS

TITEL römisch 23

KATASTROPHENSCHUTZ

TITEL römisch 24

VERWALTUNGSZUSAMMENARBEIT

VIERTER TEIL

DIE ASSOZIIERUNG DER ÜBERSEEISCHEN LÄNDER UND HOHEITSGEBIETE

FÜNFTER TEIL

DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION

TITEL römisch eins

ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN ÜBER DAS AUSWÄRTIGE HANDELN DER UNION

TITEL römisch zwei

GEMEINSAME HANDELSPOLITIK

TITEL römisch drei

ZUSAMMENARBEIT MIT DRITTLÄNDERN UND HUMANITÄRE HILFE

Kapitel 1

Entwicklungszusammenarbeit

Kapitel 2

Wirtschaftliche, finanzielle und technische Zusammenarbeit mit Drittländern

Kapitel 3

Humanitäre Hilfe

TITEL römisch vier

RESTRIKTIVE MASSNAHMEN

TITEL römisch fünf

INTERNATIONALE ÜBEREINKÜNFTE

TITEL römisch sechs

BEZIEHUNGEN DER UNION ZU INTERNATIONALEN ORGANISATIONEN UND DRITTLÄNDERN SOWIE DELEGATIONEN DER UNION

TITEL römisch sieben

SOLIDARITÄTSKLAUSEL

SECHSTER TEIL

INSTITUTIONELLE BESTIMMUNGEN UND FINANZVORSCHRIFTEN

TITEL römisch eins

VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ORGANE

Kapitel 1

Die Organe

Abschnitt 1

Das Europäische Parlament

Abschnitt 2

Der Europäische Rat

Abschnitt 3

Der Rat

Abschnitt 4

Die Kommission

Abschnitt 5

Der Gerichtshof der Europäischen Union

Abschnitt 6

Die Europäische Zentralbank

Abschnitt 7

Der Rechnungshof

Kapitel 2

Rechtsakte der Union, Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften

Abschnitt 1

Die Rechtsakte der Union

Abschnitt 2

Annahmeverfahren und sonstige Vorschriften

Kapitel 3

Die beratenden Einrichtungen der Union

Abschnitt 1

Der Wirtschafts- und Sozialausschuss

Abschnitt 2

Der Ausschuss der Regionen

Kapitel 4

Die Europäische Investitionsbank

TITEL römisch zwei

FINANZVORSCHRIFTEN

Kapitel 1

Die Eigenmittel der Union

Kapitel 2

Der mehrjährige Finanzrahmen

Kapitel 3

Der Jahreshaushaltsplan der Union

Kapitel 4

Ausführung des Haushaltsplans und Entlastung

Kapitel 5

Gemeinsame Bestimmungen

Kapitel 6

Betrugsbekämpfung

TITEL römisch drei

VERSTÄRKTE ZUSAMMENARBEIT

SIEBTER TEIL

ALLGEMEINE UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:

Protokolle zum Vertrag über die Europäische Union und zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft:
Protokolle zum Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft:
Protokoll zu den Verträgen zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft:

PRÄAMBEL

SEINE MAJESTÄT DER KÖNIG DER BELGIER, DER PRÄSIDENT DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND, DER PRÄSIDENT DER FRANZÖSISCHEN REPUBLIK, DER PRÄSIDENT DER ITALIENISCHEN REPUBLIK, IHRE KÖNIGLICHE HOHEIT DIE GROSSHERZOGIN VON LUXEMBURG, IHRE MAJESTÄT DIE KÖNIGIN DER NIEDERLANDE, (1)

IN DEM FESTEN WILLEN, die Grundlagen für einen immer engeren Zusammenschluss der europäischen Völker zu schaffen,

ENTSCHLOSSEN, durch gemeinsames Handeln den wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt ihrer Staaten zu sichern, indem sie die Europa trennenden Schranken beseitigen,

IN DEM VORSATZ, die stetige Besserung der Lebens- und Beschäftigungsbedingungen ihrer Völker als wesentliches Ziel anzustreben,

IN DER ERKENNTNIS, dass zur Beseitigung der bestehenden Hindernisse ein einverständliches Vorgehen erforderlich ist, um eine beständige Wirtschaftsausweitung, einen ausgewogenen Handelsverkehr und einen redlichen Wettbewerb zu gewährleisten,

IN DEM BESTREBEN, ihre Volkswirtschaften zu einigen und deren harmonische Entwicklung zu fördern, indem sie den Abstand zwischen einzelnen Gebieten und den Rückstand weniger begünstigter Gebiete verringern,

IN DEM WUNSCH, durch eine gemeinsame Handelspolitik zur fortschreitenden Beseitigung der Beschränkungen im zwischenstaatlichen Wirtschaftsverkehr beizutragen,

IN DER ABSICHT, die Verbundenheit Europas mit den überseeischen Ländern zu bekräftigen, und in dem Wunsch, entsprechend den Grundsätzen der Satzung der Vereinten Nationen den Wohlstand der überseeischen Länder zu fördern,

ENTSCHLOSSEN, durch diesen Zusammenschluss ihrer Wirtschaftskräfte Frieden und Freiheit zu wahren und zu festigen, und mit der Aufforderung an die anderen Völker Europas, die sich zu dem gleichen hohen Ziel bekennen, sich diesen Bestrebungen anzuschließen,

ENTSCHLOSSEN, durch umfassenden Zugang zur Bildung und durch ständige Weiterbildung auf einen möglichst hohen Wissensstand ihrer Völker hinzuwirken,

HABEN zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ERNANNT

(Aufzählung der Bevollmächtigten nicht wiedergegeben)

DIESE SIND nach Austausch ihrer als gut und gehörig befundenen Vollmachten wie folgt übereingekommen:

__________

  1. Absatz eins,
    Seit dem ursprünglichen Vertragsschluss sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union geworden: die Republik Bulgarien, die Tschechische Republik, das Königreich Dänemark, die Republik Estland, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, Irland, die Republik Zypern, die Republik Lettland, die Republik Litauen, die Republik Ungarn, die Republik Malta, die Republik Österreich, die Republik Polen, die Portugiesische Republik, Rumänien, die Republik Slowenien, die Slowakische Republik, die Republik Finnland, das Königreich Schweden und das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland.

Anmerkung

1. Das Inhaltsverzeichnis wurde dem Vertrag von Lissabon, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 132 aus 2009,, angepasst.

2. Der Text der konsolidierten Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon („Reformvertrag“) wurde der offiziellen Website der Europäischen Union entnommen. Die Berichtigungen, Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 149 aus 2016, und Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 2016, sind in der konsolidierten Fassung bereits berücksichtigt.

3. Protokoll über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union siehe Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 4 aus 2003,.

4. Hinsichtlich der vollständigen Dokumentation des EU-Rechts wird auf EUR-Lex verwiesen.

Schlagworte

e-rk3,

Bundesgesetzblatt Nr. 660 aus 1996,, Dienstleistungsverkehr, Kapitalverkehr, Ursprungsland, Wirtschaftsunion, Lebensbedingung, EGV, EG-Vertrag, Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2020

Gesetzesnummer

10008049

Dokumentnummer

NOR40157767